Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Brandenburger Landtag unterstützt die Ziethener Bürgerinitiative von Anbeginn. Nach unserer ersten Ziethener Fahrraddemonstration erreichte eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Axel Vogel die Landesregierung. Zwischenzeitlich hat die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage beantwortet.
Leider enthält die Antwort nicht die erhoffte Lösung für unser Anliegen, sondern wiederum zahlreiche Allgemeinplätze, die auch vorab bereits bekannt waren. Den Originaltext der Anfrage sowie die Antwort könnt ihr nachfolgend lesen
Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr.4650
des Abgeordneten Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drucksache 6/11616
Fehlender Lückenschluss bei Radweg an der B 198
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung des Fragestellers: Im Dezember 2018 wurde nach 15 Monaten Bauzeit unter Vollsperrung die B 198 wieder für den Verkehr freigegeben. Parallel zu der teilweise dreispurig ausgebauten Straße wurde ein Radweg errichtet. Dieser wurde während der Bauzeit durch den Schulbus befahren, nur der Unterbau wurde fertiggestellt. Nach Ende der Bauzeit wurde die Auffahrrampe für den Bus zurückgebaut und der Radweg endet nun mitten auf dem Acker. Die Nutzung der dreispurigen Schnellstraße ist in diesem Bereich für Radfahrer verboten, weil es viel zu gefährlich wäre. Die Stadt Angermünde ist für die Orte Groß und Klein Ziethen seitdem für Radfahrer faktisch nicht mehr zu erreichen. An-statt der versprochen sicheren Anbindung wurde die Region vollkommen abgeschnitten.Die 10 km lange Strecke nach Angermünde wurde zuvor sowohl von den ZiethenerEin-wohnern, Schülern als auch von vielen Touristen regelmäßig mit dem Rad befahren. Mit dem Bahnhof in Angermünde besteht die Anbindung an den Zugverkehr Richtung Berlin, Stralsund, Schwedt und Stettin. Außerdem wird von vielen Radwanderern die Strecke zum Erreichen des Geopark-Informationszentrums in Groß Ziethen und des Eingangstores in das Weltnaturerbe Grumsiner Forst genutzt. Eine Anbindung dieser regionalen touristischen Höhepunkte an das überregionale Fahrrad- und Bahnnetz spielt nicht zuletzt auch eine wirtschaftliche Rolle für die Gemeinde Ziethen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 4030 gibt die Landesregierung an, sie wolle das noch nicht fertig gestellte Teilstück des Radweges erst viel später mit dem Umbau des Knotenpunktes B 198/B 2/L 200 fertig stellen. Die Gemeinde Ziethen und das Amt Joachimsthal haben dagegen bisher erfolglos protestiert, da die Fertigstellung des Radweges Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses war.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Radverkehr in der Region zu?
zu Frage 1: Die Entwicklung des Radverkehrs ist in allen Regionen Brandenburgs von großer Bedeutung. Die „Strategie der Landesregierung zur Förderung des Radverkehrs im Land Brandenburg bis 2030“ wurde am 07.11.2017 vom Kabinett beschlossen. Ziel ist es, den Anteil des Umweltverbundes am Modal Split weiter zu erhöhen sowie regionale und lokale Konzepte für umweltfreundliche Nahmobilität zu unterstützen.
2. Welche Konzepte gibt es zur Erschließung der Region durch Radwege?
zu Frage 2: Im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsliste für den Neubau von Außer-ortsradwegen wurde an Bundes-und Landesstraßen der Bedarf für alle Regionen ermit-telt. Berücksichtigt werden dabei auch Streckenum-und -ausbaumaßnahmen. Dies trifft für den Abschnitt zwischen Joachimsthal (BAB 11) und der B2 im Zuge der B198 zu. Der Radweg im Zuge der B 2 zwischen dem Knotenpunkt B198/B2/ L200 und Angermünde ist als indisponible Maßnahme Bestandteil der Bedarfsliste für Außerortsradwege.
3. Ist der Landesregierung bekannt, dass durch den Bau der dreispurigen Straße ohne Fertigstellung des Radweges die Strecke zwischen der Gemeinde Ziethen und Angermünde unpassierbar ist?
zu Frage 3: Der Radverkehr kann derzeit nicht die B 198 zwischen Klein Ziethen und dem Knotenpunkt B 198/B 2/L200 nutzen. Der Landesbetrieb Straßenwesen prüft verschiedene Möglichkeiten der sicheren Anbindung des straßenbegleitenden Radweges von Klein Ziethen in Richtung Knotenpunkt B 198/B 2/L 200 an die B 198. Da diese temporäre Anbindung nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens war, ist neben den erforderlichen Genehmigungen auch zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Radfahrende werden zurzeit über den landwirtschaftlichen Weg von Klein Ziethen über Schmargendorfund von dort entweder die B 198 querend über Herzsprung bzw. auf der B 2 nach Angermünde geführt. Zu dieser Übergangslösung laufen Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen, dem Landkreis und der Gemeinde.
4. Aus welchem Grund soll der Radweg erst im Zusammenhang mit dem Umbau des Knotenpunktes fertig gestellt werden, wo dieser doch in ausreichendem Abstand zur Straße verläuft?
zu Frage 4: Der derzeitige Knotenpunkt ist nur bedingt geeignet, um den Radverkehr regelgerecht und verkehrssicher zuführen. Neben der Führung der Radfahrenden in Richtung Angermünde ist auch die Führung in Richtung Eberswalde zu berücksichtigen. Der Radweg soll daher in den noch umzubauenden Knotenpunkt eingebunden werden.
5. In welchem Stadium befindet sich die Planung für den Radweg und bis wann genau will die Landesregierung diesen Missstand behoben haben?
zu Frage 5: Das Projekt Knotenpunktumbau (und damit zusammenhängend die Fertigstellung des Radweges) befindet sich in der Planung. Die Ausführung ist abhängig vom Vorliegen des Baurechts.
6. Wie beurteilt die Landesregierung, dass die Fertigstellung des Radweges eine Festlegung in dem Planfeststellungsbeschluss zum Bau der B 198 war?
zu Frage 6: Im Planfeststellungsbeschluss ist neben dem abschnittsweisen dreistreifigen Ausbau der B198 auch ein straßenbegleitender Radweg enthalten. Eine Anbindung des Radweges am Bauende der B 198 ist nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Vielmehr verweist die Unterlage zum Beschluss auf die Weiterführung des Radweges im Zuge der Planung zum Knotenpunkt B198/B2/L200.Aus verkehrssicherungstechnischen Aspekten wurde auf die gleichlaufende Fertigstellung des Oberbaus des Radweges im 3. Bauabschnitt vorerst verzichtet (siehe auch Antwort zu Frage 4).
7. Wie ist der konkrete Stand der Planungen für eine durchgängige Verbindung für Radfahrer zwischen Joachimsthal und Angermünde?
zu Frage 7: Der Radweg zwischen Joachimsthal (BAB 11) und Großziethenbefindet sich in der Planung. Der Baubeginn ist für 2021 vorgesehen. Der Radweg zwischen Groß Ziethen und Klein Ziethen ist fertiggestellt.Der Radweg zwischen Klein Ziethen und dem KP B 198/B 2/L 200) wird mit dem Bau des Knotenpunktes B 198/B 2/L 200 fertiggestellt (siehe Antwort zu Frage 5). Der anschließende Radweg im Zuge der B2 bis nach Angermünde befindet sich in der Entwurfsplanung. Die Beantragung der Planfeststellung ist für 2020 vorgesehen. In Abhängigkeit von der Vorlage des Baurechts erfolgt die Umsetzung.
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